Traumapädagogische ambulante Hilfen
Die ambulante Traumapädagogik bietet sich für den Einsatz in Familien und familienähnlichen Systemen an, in denen
-
Kinder und / oder Jugendliche die Symptome von (komplexer) posttraumatischer Belastungsstörungen ((k)PTBS) zeigen, welche zu Verhaltens- und Erziehungsproblemen und einem damit verbundenen erhöhten pädagogischen Bedarf führen.
Und darüber hinaus - anders als in den „klassischen“ Einsatzbereichen der sozialpädagogischen Familienhilfe – für Bedarfe in
-
Familienkonstellationen wie bei Pflegefamilien
-
in der Netzwerk- oder Verwandtschaftspflege – insbesondere, wenn hier Elternteile oder andere Sorgeberechtigte mit kPTBS konfrontiert werden, auf die sie nicht vorbereitet sind und selbst nur wenig eigene Mittel haben, diesen zu begegnen.
-
der Unterstützung stationärer Angebote der Jugendhilfe, die mit Fällen von kPTBS konfrontiert bzw. überfordert sind.
Der Einsatzradius der ambulanten Traumapädagogik geht dementsprechend über den Rahmen der Familienhilfe hinaus, und umfasst zudem traumapädagogische Einzelfallhilfen.
Die ambulante Traumapädagogik setzt keine Diagnose nach ICD-11 voraus und kann bereits bei vorhandenen Trauma-Symptomatiken oder bei einem durch Fachkräfte begründeten Verdacht eingesetzt werden. Dennoch empfiehlt es sich, im weiteren Hilfeverlauf eine klassifikatorische Diagnose durch Psychotherapeut*innen erstellen zu lassen.
Konzeptionelle Grundlage
Die Traumapädagogik ist darauf ausgerichtet, traumatische Belastungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien / Bezugssystemen, zu erkennen und zu bearbeiten und psychische und soziale Stabilisierung zu erreichen, um das eigene Leben wieder selbsttätig gestalten zu können. Dies geschieht durch den Ausbau sicherer Orte, dem Angebot verlässlicher Beziehungen, der Förderung von Selbstverstehen und Selbstbemächtigung, um den Betroffenen ein gesundes Maß an Handlungsfähigkeit wiederzugeben und ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Idealerweise gelingt es den Sorgeberechtigen ein Unterstützungsnetzwerk aufzubauen, in dem sie emotional und sicher verankert sind und welches einen nachhaltigen Resilienzfaktor darstellt (siehe: Jakob 2022).
Ziele / angestrebte Wirkung
Das Leitziel der ATP der abw gGmbH lautet, den Familienalltag nachhaltig so zu ändern und zu gestalten, dass die Familien(-systeme) und ihre Mitglieder
-
in ihrer Persönlichkeit und ihren Ressourcen gestärkt sowie
-
schädigende Strukturen und Muster erkannt und weit möglichst verringert
-
und Heilungsprozesse angestoßen werden
sodass die
-
Lebenssituation stabilisiert und Lebensqualität gesteigert wird
-
mögliche Beziehungsabbrüche vermieden und Bezugssysteme erhalten werden können.
Konzept und Kostensätze
Interessierte Kostenträger können gerne das ausführliche Konzept der traumapädagogischen ambulanten Hilfen unseres Trägers über sascha.woelck@abw-berlin.de anfordern.
Die Abrechnung der Leistungen der ambulanten traumapädagogischen Hilfen erfolgt auf Basis von Fachleistungsstunden. Das Entgelt richtet sich nach dem für das gesamte Stadtgebiet festgelegten Stundensatz.
Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der im Rahmen der Hilfeplanung mit allen Beteiligten festgelegt wird. Die Pädagog*innen arbeiten grundsätzlich nach dem „4-Augen-Prinzip“.
Gesetzliche Grundlage
Die ambulante Traumapädagogik ist eine Angebotsform auf Grundlage der ambulanten Erziehungshilfen, gemäß der Hilfen zur Erziehung §§ 27 ff. SGB III, in Form der:
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), eine gem. § 31 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung. Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zu Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer, eine gem. § 30 SGB VIII gesetzlich verankerte Leistung. Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
